Frau: IVF- Künstliche Befruchtung
Was bedeutet IVF?
Die In-vitro-Fertilisation (IVF) wird oft auch als künstliche Befruchtung bezeichnet. Diese Bezeichnung ist nicht ganz korrekt, da der Samen die Eizelle auf natürliche Weise befruchtet. Hier findet die Befruchtung nicht im weiblichen Körper, sondern im Reagenzglas im Labor statt. Die Befruchtung wird also in einem Reagenzglas durchgeführt.
Mediziner sprechen auch von einer „extrakorporalen Befruchtung", also einer Befruchtung außerhalb (=extra) des Körpers (=corpus). Das erste Baby war die Engländerin Louise Brown, das 1978 nach einer IVF auf die Welt kam. Seitdem wird die IVF in der Behandlung des unerfüllten Kinderwunsches eingesetzt. Weltweit sind insgesamt 3 Millionen Kinder mit Hilfe der künstlichen Befruchtung entstanden (Stand 2006).
Wann wird eine IVF angewendet?
Eine IVF wird vor allem in folgenden Fällen durchgeführt:
- Die Eileiter sind verschlossen oder fehlen ganz.
- Die Zeugungsfähigkeit des Mannes ist herabgesetzt.
- Die Frau produziert Antikörper gegen die Samenzellen.
- Andere Methoden haben versagt und zu keiner Schwangerschaft geführt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Voraussetzungen seitens des Paares für die Behandlung sind folgende:
- Hinreichende Aussicht auf Erfolg (dies ist auch der Grund, der von den Krankenkassen übernommenen IVF-Behandlungen auf maximal 3).
- Das Paar muss verheiratet sein (Voraussetzung für die Ärzte und für die Kostenübernahme der Krankenkassen).
- Ei- und Samenzellen dürfen nur von dem behandelten Paar verwendet werden.
- Beratung über die medizinischen, psychischen und sozialen Aspekte der IVF durch einen Arzt, der die Behandlung nicht selbst durchführt.
- Durchführung nur durch ermächtigte Ärzte oder unter Aufsicht derselben.
- Negativer HIV-Status beider Partner.
- Rötelnimmunität der Frau.
- Alter der Frau < 40. Dies gilt aber nur für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Eine Behandlung ist natürlich auch später möglich, nur müssen hier die Kosten selbst getragen werden. Zudem darf der Mann nicht älter als 50 Jahre alt sein und beide nicht jünger als 25.
- Die IVF ist indiziert, wenn eine Tubenschädigung nicht operativ behoben werden kann.
- Nach einer Geburt ergibt sich erneut ein Anspruch auf eine Behandlung.
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Letzte Aktualisierung am 20.10.2011.
Kinderwunsch

Frauenarzt für IVF - Künstliche Befruchtung
Blickpunkt: Behandlungen
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