Unter guten klinischen Bedingungen ist die Komplikationsrate relativ gering. In seltenen Fällen kann es zu folgenden Beschwerden kommen:
- Nachblutungen
- Entzündungen
- Schmerzen
- Fieber über 38,5 Grad Celsius
- schlecht riechender Ausfluss
Treten diese Symptome auf, so sollten Sie sofort Ihren Arzt aufsuchen. Wird eine Entzündung nicht schnell und vollständig auskuriert, so kann es zu Verklebungen der Eileiter kommen, welches die spätere Fruchtbarkeit beeinträchtigen kann.
In sehr seltenen Fällen kommt es zur Verletzung der Gebärmutter. In der Regel wirkt sich ein komplikationsloser Abbruch nicht unmittelbar auf die Fruchtbarkeit aus. Normalerweise erfolgt bereits nach etwa zwei bis drei Wochen der nächste Eisprung und die Frau kann wieder schwanger werden. Daher sollte schon unmittelbar nach dem Abbruch, zur Vermeidung einer erneuten ungewollten Schwangerschaft, mit dem Einsatz einer sicheren Methode zur Empfängnisverhütung begonnen werden.
Leider wurden durch Studien aber festgestellt, dass bei Frauen, die bereits Schwangerschaftsabbrüche hinter sich hatten, das Risiko für eine Frühgeburt nach einer Abtreibung um zehn Prozent, nach zwei und mehr Abtreibungen sogar um 30 Prozent erhöht ist. Als mögliche Ursache werden vermutet, dass der Gebärmutterhals nach dessen mechanischer Erweiterung und Ausschabung, Durchblutungsstörungen erlitten haben könnte und die Gebärmutterschleimhaut beschädigt worden sein kann.
Wer trägt die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch?
Die Kosten werden in der Regel von der Schwangeren selbst getragen. Je nach Methode kann sie sehr unterschiedlich hoch sein. Für einen medikamentösen Abbruch betragen die Kosten etwa 360 Euro und bei einer Vakkumaspiration etwa 460 Euro. Weitere Kosten für Vor- und Nachuntersuchung sowie Behandlung etwaiger Komplikationen werden von allen Kostenträgern (gesetzliche Krankenkassen, Beamtenbeihilfe, „Sozialämter", private Krankenversicherung) übernommen.
Erfolgt hingegen ein Schwangerschaftsabbruch mit medizinischer oder kriminologischer Indikation, so gelten sie als Krankheitskosten und werden von allen Kostenträgern übernommen.
Letzte Aktualisierung am 10.08.2009.