Bei einer Fehlgeburt (Abort) stirbt das ungeborene Kind in der Gebärmutter zu einem Zeitpunkt ab, in der der Fötus noch nicht lebensfähig ist. Definitionsgemäß spricht man von Fehlgeburt, wenn die Schwangerschaft innerhalb der ersten 23 Schwangerschaftswochen beendet wird, das Kind keine Lebenszeichen wie Atmung, Herzschlag oder Nabelschnurpulsationen zeigt und unter 500 Gramm wiegt. Lebt das Kind, spricht man von einer Frühgeburt. Wird das Kind nach der 23. Schwangerschaftswoche tot geboren, spricht man von einer Totgeburt.
Der Abort ist die häufigste Komplikation während einer Schwangerschaft. Etwa 11-15 Prozent aller Schwangerschaften enden mit einer Fehlgeburt. Man geht davon aus, dass bei Frauen bis zum 30. Lebensjahr etwa die Hälfte der befruchteten Eizellen zugrunde geht, bei über 30-Jährigen sind es noch mehr. Die meisten Fehlgeburten, etwa 75 Prozent, treten im ersten Drittel der Schwangerschaft (Trimester) auf. Da jedoch sehr frühe Aborte oft unbemerkt bleiben, kann die wahre Anzahl nur geschätzt werden. Viele frühe Fehlgeburten werden als verspätete Menstruationsblutung gewertet und nicht als Abort erkannt.