Einige Krankheitserreger können neben der Gesundheit der Mutter auch die des ungeborenen Kindes in hohem Maße beeinträchtigen. Die von der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Institutes (STIKO) empfohlenen Impfungen sollen sowohl die werdende Mutter als auch das sich entwickelnde Kind vor gefährlichen Erkrankungen schützen. Deshalb wird empfohlen, möglichst rechtzeitig, also mindestens drei Monate vor einer Schwangerschaft, den Impfstatus zu überprüfen. Bei Schutzimpfungen mit so genannten Totimpfstoffen, wie beispielsweise der Keuchhusten- und Polioimpfung, ist die Einhaltung eines Mindestabstandes nicht notwendig. Bestehen nach der Geburt des Kindes noch Impflücken bei der Frau, sollten diese geschlossen werden.
Eine schwangere Frau sollte zudem in jedem Fall gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) geimpft sein, da der Erreger überall auf der Welt finden ist. Zudem überträgt die Mutter ihre Tetanus-Abwehrstoffe (Antikörper) auf das Kind und schützt das Neugeborene damit in den ersten Lebenstagen vor einer Infektion. Die Tetanus-Impfung wird in den meisten Fällen in Kombination mit der Impfung gegen Diphtherie aufgefrischt. Sie ist, laut den Äußerungen verschiedener Experten, auch für Schwangere nicht nur erlaubt, sondern bei fraglichem Impfschutz sogar zu empfehlen.
Zudem sind für Frauen mit Kinderwunsch die Impfungen gegen Röteln, Windpocken und Keuchhusten empfehlenswert. Eine Erkrankung an Röteln- oder Windpocken während der Schwangerschaft kann beim ungeborenen Kind zu schweren Missbildungen führen. Eine Impfung der werdenden Mutter und der zukünftigen Kontaktpersonen zu dem Säugling gegen Keuchhusten dient vor allem dem Schutz des Säuglings, da diese Erkrankung besonders im frühen Säuglingsalter lebensbedrohlich werden kann.