Das Thema Impfungen in der Schwangerschaft wird zurzeit kontrovers diskutiert. Es besteht ein Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Mutter vor schweren Erkrankungen auf der einen und einer möglichen Gefährdung des Kindes durch die Impfung auf der anderen Seite. Viele Fragen sind diesbezüglich noch nicht geklärt. Die Ungewissheit, was die Auswirkungen von Impfstoffen in der Schwangerschaft betrifft, kommt vor allem dadurch zustande, dass bei den Studien vor der Zulassung eines Impfstoffes schwangere Frauen grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Es liegen also kaum wissenschaftliche Daten über den Zusammenhang von Impfungen und den Verlauf der Schwangerschaft vor. Man geht deshalb zum Schutz des Kindes zunächst immer davon aus, dass bei der Durchführung von Impfungen während der Schwangerschaft ein Risiko besteht, das ungeborene Kind zu schädigen. Somit sollten Frauen, die eine Schwangerschaft planen, ihren Impfschutz soweit wie möglich vervollständigen, um Impfungen in der Schwangerschaft möglichst zu vermeiden.
Die Impfung ist eine medizinische Methode, um Infektionskrankheiten, die durch Viren oder Bakterien ausgelöst werden, vorzubeugen. Dem Betroffenen wird dazu per Injektion oder oral (Schluckimpfung) ein Impfstoff verabreicht, welcher den menschlichen Organismus gegen die gewünschte Erkrankung immunisiert. Wenn der Betroffene danach mit dem Erreger in Kontakt kommt, kann sein Körper die Erreger frühzeitig abwehren und eine Erkrankung verhindern. Heutzutage ist es möglich, gegen folgende Erkrankungen zu impfen:
In einer Schwangerschaft sollten jedoch nur wirklich dringende Impfungen vorgenommen werden. Vor allem Impfungen während des ersten Schwangerschaftsdrittels sind möglichst zu vermeiden.
Stillende Mütter können prinzipiell genauso geimpft werden wie andere Personen. Jedoch sollte bedacht werden dass, ein Säugling wenn er gestillt wird, unter Umständen Arzneimittel, die die Mutter eingenommen hat, über die Muttermilch aufnehmen kann. Dies gilt auch für Impfstoffe, die der Mutter verabreicht werden. Dabei ist das Risiko für Schädigungen jedoch deutlich geringer als während der Schwangerschaft. Im Allgemeinen lässt sich sagen dass, alle Impfungen außer den genannten Lebendimpfungen in der Regel unbedenklich sind. ein Restrisiko ist jedoch auch in der Stillperiode immer vorhanden.
Einige Krankheitserreger können neben der Gesundheit der Mutter auch die des ungeborenen Kindes in hohem Maße beeinträchtigen. Die von der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Institutes (STIKO) empfohlenen Impfungen sollen sowohl die werdende Mutter als auch das sich entwickelnde Kind vor gefährlichen Erkrankungen schützen. Deshalb wird empfohlen, möglichst rechtzeitig, also mindestens drei Monate vor einer Schwangerschaft, den Impfstatus zu überprüfen. Bei Schutzimpfungen mit so genannten Totimpfstoffen, wie beispielsweise der Keuchhusten- und Polioimpfung, ist die Einhaltung eines Mindestabstandes nicht notwendig. Bestehen nach der Geburt des Kindes noch Impflücken bei der Frau, sollten diese geschlossen werden.
Eine schwangere Frau sollte zudem in jedem Fall gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) geimpft sein, da der Erreger überall auf der Welt finden ist. Zudem überträgt die Mutter ihre Tetanus-Abwehrstoffe (Antikörper) auf das Kind und schützt das Neugeborene damit in den ersten Lebenstagen vor einer Infektion. Die Tetanus-Impfung wird in den meisten Fällen in Kombination mit der Impfung gegen Diphtherie aufgefrischt. Sie ist, laut den Äußerungen verschiedener Experten, auch für Schwangere nicht nur erlaubt, sondern bei fraglichem Impfschutz sogar zu empfehlen.
Zudem sind für Frauen mit Kinderwunsch die Impfungen gegen Röteln, Windpocken und Keuchhusten empfehlenswert. Eine Erkrankung an Röteln- oder Windpocken während der Schwangerschaft kann beim ungeborenen Kind zu schweren Missbildungen führen. Eine Impfung der werdenden Mutter und der zukünftigen Kontaktpersonen zu dem Säugling gegen Keuchhusten dient vor allem dem Schutz des Säuglings, da diese Erkrankung besonders im frühen Säuglingsalter lebensbedrohlich werden kann.
Je nach der Art des Impfstoffes wird zwischen so genannten Tot- oder Lebendimpfstoffen unterschieden. Die Lebendimpfstoffe enthalten stark abgeschwächte lebende Mikroorganismen des Krankheitserregers. Diese sind zwar für gesunde Personen absolut unbedenklich, in der Schwangerschaft sollten sie jedoch möglichst nicht verabreicht werden.
Lebendimpfstoffe sind noch in geringem Maße vermehrungsfähig. Für die Mutter sind sie Erreger zwar ungefährlich, das Kind können sie jedoch beeinträchtigen. Durch den Übertritt der vermehrungsfähigen Impfviren auf den Embryo kann dieser schwer geschädigt werden oder sogar absterben, da das Immunsystem des ungeborenen Kindes zunächst noch keine Möglichkeit hat, gegen die lebenden Viren anzugehen. Lebendimpfstoffe sind beispielsweise im Impfserum für die Mumps-, Masern-, Röteln- und Windpockenimpfung enthalten. Diese Impfungen sind somit im Verlauf der Schwangerschaft nicht erlaubt.
Daneben gibt es auch Impfungen, bei denen zwar kein Schädigendes Potential für das ungeborene Kind bekannt ist, negative Auswirkungen aber trotzdem nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden können. Der Nutzen einer Impfung für die Mutter muss deshalb sorgfältig gegen das theoretische Restrisiko für das Kind abgewogen werden. Vor allem im ersten Drittel der Schwangerschaft, wenn sich der größte Teil der Organentwicklung abspielt, sollte von einer Impfung möglichst abgesehen werden. Zur Gruppe dieser Impfungen zählen vor allem solche, die in den meisten Fällen zunächst nicht dringend notwendig sind, wie Hepatitis A und B, Kinderlähmung (Polio), Meningokokken und Tollwut. Auch die Durchführung einer FSME-Impfung kann meist noch bis nach der Entbindung warten.
Um einschätzen zu können, welche Impfungen dringend notwendig sind, sollten sich werdende Mütter von Ihrem Arzt beraten lassen. Grundsätzlich gilt, dass jeder Impfstoff gegeben werden kann, sobald das Risiko durch die Komplikationen einer Erkrankung höher ist als das Risiko durch die Impfung für Mutter und Kind. Um dies ausreichend beurteilen zu können, ist eine strenge Risiko-Nutzen-Abwägung durch den Arzt erforderlich.
Letzte Aktualisierung am 30.03.2021.