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Impfungen während der Schwangerschaft - Risiken



Welche Impfungen sollten in einer Schwangerschaft keinesfalls vorgenommen werden?

Je nach der Art des Impfstoffes wird zwischen so genannten Tot- oder Lebendimpfstoffen unterschieden. Die Lebendimpfstoffe enthalten stark abgeschwächte lebende Mikroorganismen des Krankheitserregers. Diese sind zwar für gesunde Personen absolut unbedenklich, in der Schwangerschaft sollten sie jedoch möglichst nicht verabreicht werden.

Lebendimpfstoffe sind noch in geringem Maße vermehrungsfähig. Für die Mutter sind sie Erreger zwar ungefährlich, das Kind können sie jedoch beeinträchtigen. Durch den Übertritt der vermehrungsfähigen Impfviren auf den Embryo kann dieser schwer geschädigt werden oder sogar absterben, da das Immunsystem des ungeborenen Kindes zunächst noch keine Möglichkeit hat, gegen die lebenden Viren anzugehen. Lebendimpfstoffe sind beispielsweise im Impfserum für die Mumps-, Masern-, Röteln- und Windpockenimpfung enthalten. Diese Impfungen sind somit im Verlauf der Schwangerschaft nicht erlaubt.

Daneben gibt es auch Impfungen, bei denen zwar kein Schädigendes Potential für das ungeborene Kind bekannt ist, negative Auswirkungen aber trotzdem nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden können. Der Nutzen einer Impfung für die Mutter muss deshalb sorgfältig gegen das theoretische Restrisiko für das Kind abgewogen werden. Vor allem im ersten Drittel der Schwangerschaft, wenn sich der größte Teil der Organentwicklung abspielt, sollte von einer Impfung möglichst abgesehen werden. Zur Gruppe dieser Impfungen zählen vor allem solche, die in den meisten Fällen zunächst nicht dringend notwendig sind, wie Hepatitis A und B, Kinderlähmung (Polio), Meningokokken und Tollwut. Auch die Durchführung einer FSME-Impfung kann meist noch bis nach der Entbindung warten.

Um einschätzen zu können, welche Impfungen dringend notwendig sind, sollten sich werdende Mütter von Ihrem Arzt beraten lassen. Grundsätzlich gilt, dass jeder Impfstoff gegeben werden kann, sobald das Risiko durch die Komplikationen einer Erkrankung höher ist als das Risiko durch die Impfung für Mutter und Kind. Um dies ausreichend beurteilen zu können, ist eine strenge Risiko-Nutzen-Abwägung durch den Arzt erforderlich.


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Letzte Aktualisierung am 10.08.2009.

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