Die Chorionzottenbiopsie, auch Chorionbiopsie genannt, ist eine invasive Untersuchungsmethode, die zu einem früheren Zeitpunkt der Schwangerschaft erfolgen kann. Die Untersuchung dient dem vorgeburtlichen Nachweis einiger Stoffwechselerkrankungen sowie chromosomal bedingter Besonderheiten.
Der Mutterkuchen (Plazenta bzw. in der Frühschwangerschaft auch Chorion genannt) stammt von der befruchteten Eizelle ab, woraus Zellen zur Analyse kindlicher Chromosomen herangezogen werden können.
Die Plazenta und das Ungeborene besitzen eine gemeinsame Ursprungszelle. Die Chorionzotten gehören eigentlich nicht zum Fötus, sind aber durch die gemeinsame Ursprungszelle, in der Regel identisch. Daher können mit Hilfe der Biopsie Erbkrankheiten, Trisomien sowie Stoffwechselerkrankungen frühzeitig festgestellt werden.
Wann wird eine Chorionzottenbiopsie durchgeführt?
Die Chorionzottenbiopsie gehört nicht zur Routineuntersuchung und wird daher nur auf ausdrücklichen Wunsch der Schwangeren bzw. den werdenden Eltern vorgenommen.
Die Chorionbiopsie erfolgt in der Regel zwischen der 11. und 13. abgeschlossenen Schwangerschaftswoche. Vor dieser Zeit sind die Organanlagen des Embryos noch nicht abgeschlossen und das Risiko einer Komplikation erhöht.
Werden bei einer Ultraschalluntersuchung im Zuge der normalen Vorsorge oder nach einer Nackentransparenzmessung Auffälligkeiten festgestellt, so kann der Arzt Sie über eine Chorionzottenbiopsie beraten. Eine Chorionzottenbiopsie kann durchgeführt werden, um einige genetische Besonderheiten sowie Stoffwechselerkrankungen festzustellen.
Diese sind vor allem:
- Down-Syndrom (Trisomie 21)
- Edwards-Syndrom (Trisomie 18)
- Pätau-Syndrom (Trisomie 13)
Beachten Sie, dass auch durch die Chorionzottenbiopsie nicht alle Krankheiten festgestellt werden können. So ermöglicht diese Methode zum Beispiel keine Aussage über Spaltbildungen des Rücken, so genannter „offener Rücken".
Beratung vor der Untersuchung
Der Arzt ist verpflichtet, die Schwangere vor der Untersuchung ausführlich zu beraten und sämtliche Vor- und Nachteile in verständlicher Art und Weise dem Patienten zu erörtern. Hierzu gehört vor allem auch der Hinweis, dass die meisten feststellbaren Besonderheiten nicht ursächlich therapiert werden können.
Im Falle eines positiven Untersuchungsbefundes haben Eltern die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruches, die nachgeburtliche Freigabe des Kindes zur Adoption bzw. die nachgeburtliche Abgabe des Kindes in eine Pflegefamilie/ ein Heim.
Letzte Aktualisierung am 06.08.2009.