Ziel der Schwangerschaftskontrollen ist die Erfassung der Gesundheit von Mutter und dem ungeborenen Kind. Zudem werden die Patienten eingehend beraten und ihre Fragen beantwortet. Durch Vorsorgeuntersuchungen können auftretende Risiken oder Komplikationen frühzeitig erkannt und an entsprechende Fachpersonen weitergeleitet werden.
Nach den Mutterschaftsrichtlinien sollten folgende Schwangerschaftskontrollen durchgeführt werden:
9.-32. Schwangerschaftswoche (SSW)
Die normale Schwangerschaft dauert ungefähr 40 Wochen. Bei einem unauffälligen Schwangerschaftsverlauf werden bis zur 32. Schwangerschaftswoche vierwöchige Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt.
ab der 32. Schwangerschaftswoche (SSW)
Ab der 32. Schwangerschaftswoche erfolgt die Untersuchung alle 2 Wochen. Nach dem errechneten Termin dann alle 2 Tage.
Ultraschall
Laut Mutterschaftsrichtlinien sind 3 Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft vorgesehen, die im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge in der ca. 12. Woche, der ca. 20. Woche und der ca. 30. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden.
CTG (Kardiotokographie bzw. Kardiotokogramm)
Im letzten Drittel der Schwangerschaft werden zusätzlich CTG-Kontrollen durchgeführt. Das CTG wird auch als Herzton-Wehen-Aufzeichnung bezeichnet, das heißt, dass hier die kindlichen Herztöne und die Gebärmutteraktivität überprüft werden.
Welche Untersuchungen werden in der Schwangerschaftskontrolle durchgeführt?
Die Schwangerschaftskontrolle beinhaltet:
- Ausführliche Gespräche
- Befragung zu Ihrem Wohlbefinden und zu Ihrer Krankengeschichte bzw. zu Ihrem bisherigen Gesundheitszustand (Anamnese)
- Berechnung des Geburtstermins
- körperliche Untersuchung
- Untersuchung und Überwachung des ungeborenen Kindes, z.B. durch Abtasten des Bauches zur Erfassung der Größe und Herztonüberwachung
- Bei der Schwangerenvorsorge werden untersucht:
- Blutdruck
- Gewicht
- Urin
- verschiedene Blutwerte
Zudem wird immer eine ärztliche Untersuchung durchgeführt und Fragen zur Ernährung, Geburtsvorbereitung und Wahl des Geburtsortes besprochen. Bei weiteren Fragen bzw. Unsicherheiten können Sie sich natürlich jederzeit auch an eine Hebamme wenden.
Wie oft solle eine Schwangerschaftskontrolle erfolgen?
In der Regel ist eine Schwangerschaftskontrolle circa alle 4 Wochen bei einer Hebamme oder einer Ärztin/einem Arzt zu empfehlen. In der Grundversicherung bezahlt Ihre Krankenkasse 7 Kontrollen durch eine Hebamme, weitere nur mit ärztlicher Anordnung. Natürlich können Sie sich bei zwischen den regulären Kontrollen auftauchenden Problemen, jederzeit an Ihren Frauenarzt wenden.