Der Mutter-Kind-Pass wird gleich beim feststellen der Schwangerschaft ausgestellt und begleitet Sie durch die ganze Schwangerschaft. Hier werden alle wichtigen Ergebnisse von Vorsorgeuntersuchungen sowohl während der Schwangerschaft als auch in den ersten Lebensjahren des Kindes dokumentiert, welche Mutter und Kind betreffen. Beigelegt sind auch ein Impfpass und wichtige Informationen für werdende Mutter.
Der Pass sollte möglichst immer bei sich getragen werden, damit beim eventuellen Auftreten von Komplikationen der jeweilige Arzt sich ein erstes Bild vom bisherigen Schwangerschaftsverlauf machen kann.
Was wird bei diesen Untersuchungen gemacht?
- Körperliche Untersuchung der Schwangeren
- Ultraschall (Sonographie)
- Körperliche Untersuchung des Kindes
- Ernährungsberatung
- Impfberatung
- Größenmessung
- Gewichtskontrolle
Im folgenden eine Übersicht über die einzelnen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen und mögliche weitere Untersuchungen in der Schwangerschaft:
Die erste Mutter-Kind-Pass-Untersuchung
Bei der ersten Untersuchung wird der korrekte Sitz der Schwangerschaft festgestellt, um sagen zu können, dass sich das befruchtete Ei sicher in der Gebärmutter eingenistet hat. Dadurch kann eine Eileiter- oder Bauchhöhlenschwangerschaft mit hoher Sicherheit ausgeschlossen werden.
Sind Herzaktionen zu sehen und die Scheitel-Steiß-Länge zu messen, so kann man bereits das genaue Schwangerschaftsalter feststellen. Der aufgrund dieser Informationen berechnete Geburtstermin wird später nicht mehr geändert, da nur in der Frühschwangerschaft eine Berechnung fast auf den Tag genau möglich ist.
Des Weiteren erfolgt eine Blutuntersuchung. Hierbei werden folgende Laborwerte bestimmt:
- Rotes Blutbild
- Blutgruppe
- Rhesus-Faktor
- Blutgruppenantikörper
- Toxoplasmose
- HIV-Antikörper
Spezialultraschall in der 13. bis 14. Schwangerschaftswoche
Auf Wunsch der Eltern wird in der 13. bis 14. Schwangerschaftswoche (SSW) ein Spezialultraschall durchgeführt, bei dem die Nackenregion des Kindes vermessen wird. Falls zu viel Flüssigkeit unter der Haut eingelagert ist, können weitere Untersuchungen und engmaschige Kontrollen sinnvoll sein.
Bis zu diesem Zeitpunkt sollten Sie sich auch entschieden haben, ob Sie eine genetische Risikobeurteilung mittels Ultraschall- und Blutuntersuchungen durchführen lassen möchten. Durch diese Untersuchungen kann eine individuelle Risikoberechnung auf das Vorliegen von so genannten Chromosomenanomalien, z.B. Trisomien, erfolgen. Das Ergebnis der genetischen Untersuchung hilft bei der Entscheidung für eine Fruchtwasseruntersuchung. Diese Untersuchung muss privat bezahlt werden, da sie keine Kassenleistung ist.
Die zweite Mutter-Kind-Pass-Untersuchung
Zwischen der 18. und 20. Schwangerschaftswoche ist eine interne Untersuchung vorgesehen, die Sie bei Ihrem Hausarzt durchführen und in den Mutter-Kind-Pass eintragen lassen sollten.
Die nächste Ultraschalluntersuchung ist in der 20.-21. Schwangerschaftswoche vorgesehen. Hierbei werden Kopfumfang und Bauchumfang des Kindes gemessen und die Ergebnisse in einer Kurve eingetragen. Am Verlauf der Kurve erkennt man das Wachstumsverhalten des Kindes. Bei der Ultraschalluntersuchung sucht der Arzt nach Auffälligkeiten beim Kind.
Hierbei werden Gesicht, Gehirn, Wirbelsäule, Herz, Lunge, Bauchwand, Nieren und Blase sowie das Skelettsystem untersucht und beurteilt. Das kindliche Herz wird besonders ausführlich untersucht, da kindliche Herzfehler den größten Anteil an allen kindlichen Fehlbildungen ausmachen. Auffälligkeiten werden bei dieser Untersuchung in etwa 80-90 Prozent der Fälle diagnostiziert.
Die dritte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung
Die dritte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung erfolgt in der 25. Schwangerschaftswoche. Hier wird neben der Blutuntersuchung auch wieder eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt. Bei der Blutuntersuchung werden untersucht:
- Blutbild
- Hepatitis-Antikörper (infektiöse Leberentzündung)
- bei Bedarf Blutgruppenantikörper
Bei der Ultraschalluntersuchung werden kontrolliert:
- kindliches Wachstumsverhalten
- Fruchtwassermenge
- Beschaffenheit des Mutterkuchens (Plazenta)
- kindliches Wohlbefinden
Das Kind befindet sich in dieser Phase bereits am Beginn seiner Lebensfähigkeit.
Die vierte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung
Diese Untersuchung erfolgt in der 30. bis 31. Schwangerschaftswoche (SSW). Hierbei wird durch eine Ultraschalluntersuchung und Tastuntersuchung vor allem das Wachstumsverhalten des Kindes beurteilt und die Veränderung am Gebärmutterhals festgestellt. Zu diesem Zeitpunkt der Schwangerschaft können schon bereits erste Wehen spürbar sein. Bei bestimmten Risikofaktoren und vorzeitiger Wehentätigkeit erhalten Sie einen Termin zum CTG. Hier werden das kindliche Wohlbefinden und die mütterliche Wehentätigkeit kontrolliert.
Die fünfte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung
Die letzte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung wird in der 35.-37. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Die normale Ultraschalluntersuchung ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr so spektakulär, da das Kind bereits sehr groß ist. Bei Bedarf kann eine Blutflussmessung in der Nabelschnur oder einem Gefäß im kindlichen Körper durchgeführt werden. Die Schwangere bekommt zur letzten Mutter-Kind-Pass-Untersuchung einen Rettungsschein (falls die Fruchtblase springt) und den Antrag auf Anstaltspflege für die Geburt mit.
Bis zum Geburtstermin sollten alle zwei bis drei Wochen ein CTG durchgeführt werden, um das Befinden des Kindes und die Wehentätigkeit zu überwachen. Zudem sollten auch Blutdruck, Gewicht und Harn kontrolliert werden, um eine drohende Stoffwechselentgleisung (Gestose) frühzeitig zu erkennen.
Sollten bis zum Geburtstermin keine Auffälligkeiten auftreten, so kann man zum Geburtstermin das Krankenhaus aufsuchen, in dem Sie entbinden möchten.
Letzte Aktualisierung am 06.08.2009.