Die Absaugmethode ist mit etwa 80 Prozent die in Deutschland am häufigsten durchgeführte Methode des Schwangerschaftsabbruchs. Die Absaugmethode kann von der 6. bis zur 14. Schwangerschaftswoche angewendet werden. Für erfahrene Ärzte ist der Eingriff relativ einfach und innerhalb weniger Minuten durchführbar. In vielen Ländern wird der Eingriff unter lokaler Betäubung durchgeführt (Ausnahme Österreich: hier meist unter Vollnarkose).
Die Schmerzausschaltung erfolgt entweder durch eine nur wenige Minuten dauernde Vollnarkose oder durch örtlich/regionale Betäubung, indem der Arzt/die Ärztin den Muttermund örtlich betäubt. Bei dem Eingriff wird der Gebärmutterhals festgehalten und die Öffnung des Muttermundes mit speziellen Stiften leicht gedehnt. Mit einem stumpfen Röhrchen, der so genannten Saugcurettage (circa 6 bis 10 mm Durchmesser), wird der Fruchtsack mit dem Embryo und die Gebärmutterschleimhaut abgesaugt. Der Embryo ist in der 10. Schwangerschaftswoche etwa 19 bis 24 mm groß.
Nach dem Eingriff wird mit Ultraschall eine Nachkontrolle durchgeführt, um sicherzugehen, dass keine Gewebereste zurückgeblieben sind. Sind Gewebereste vorhanden, so können diese dann gezielt abgesaugt oder mit einer stumpfen Curette ausgeschabt werden.
Unter guten medizinischen Bedingungen hat der Abbruch mit der Absaugmethode eine sehr geringe Komplikationsrate. Vereinzelt können danach Krämpfe der Gebärmutter auftreten, die meistens mit Menstruationsbeschwerden vergleichbar sind und sich mit entsprechenden krampflösenden Medikamenten gut therapieren lassen.
Der Eingriff wird in der Regel ambulant durchgeführt. Zudem ist eine Nachuntersuchung meist nicht notwendig, wenn unmittelbar nach der Absaugung eine Ultraschallkontrolle durchgeführt wurde.
Letzte Aktualisierung am 10.08.2009.