Eine Alternative zu den chirurgischen Eingriffen ist die Abtreibungpille Mifegyne. Die Pille enthält den Wirkstoff Mifepriston, welches bewirkt, dass die in der Gebärmutter eingenistete Eizelle abgestoßen wird. Mifepriston wurde früher auch als RU-486 bezeichnet und blockiert die Wirkung des Gelbkörperhormons (Progesteron) und führt zur Öffnung des Muttermundes.
Zusätzlich zur Abtreibungspille werden Prostaglandine (Misoprostol, Handelsname Cytotec) eingesetzt. Diese werden etwa zwei Tage später unter ärztlicher Aufsicht eingenommen und bewirken, dass sich die Gebärmutter zusammenzieht und die Gebärmutterschleimhaut mitsamt dem Fruchtsack und dem Embryo ausstößt. Prostaglandine fördern die Wehen und lösen somit mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Fehlgeburt aus. Der Vorgang ist mit einem Spontanabort vergleichbar oder einer stärkeren Regelblutung. Nach ein bis zwei Wochen ist eine Nachuntersuchung erforderlich.
Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland seit Juli 2008 nur noch bis zur neunten Schwangerschaftswoche (63. Tag nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung) erlaubt.
In Deutschland werden etwa 10 Prozent der Abbrüche (2007) medikamentös induziert.
Beachten Sie, dass bei etwa 5 Prozent der Behandlungen der medikamentöse Abbruch nicht erfolgreich ist. Es kann abr auch so viel Restmaterial in der Gebärmutter zurückbleiben, dass im Anschluss noch eine chirurgische Behandlung notwendig ist.
Letzte Aktualisierung am 10.08.2009.