Das Trimesterscreening, auch Ersttrimester-Screening oder First-Trimester-Screening genannt, ist eine Screening- Untersuchung im Rahmen der Schwangerschaft. Hierbei werden zwei Laborwerte aus dem mütterlichen Blut (PAPP-A und freies β-hCG) anlaysiert und die fetale Nackentransparenz mit dem Ultraschall ausgemessen. Beide Ergebnisse werden kombiniert und dazu verwendet, eine Wahrscheinlichkeit für das mögliche Vorliegen von Chromosomenanomalien, Erbkrankheiten oder anlagebedingten Fehlentwickungen der Organe anzugeben.
Die Werte werden mit einer großen Anzahl bereits bekannter Kombinationen aus Schwangerschaft mit positiven und negativen Diagnosen verglichen und daraus die Wahrscheinlichkeit für ein Vorliegen einer bestimmten Behinderung, z.B. Down-Syndrom (Trisomie 21) ermittelt.
Zur Risikoabschätzung werden die Ergebnisse der Nackentransparenzmessung und des Serum-Screenings sowie dem mütterlichen Altersrisiko kombiniert und die Erkennungsrate verbessert (vor allem für Trisomie 21). Es handelt sich hierbei lediglich um eine Wahrscheinlichkeitsangabe und darf nicht mit einem klinischen Test oder einer diagnostischen Untersuchung verwechselt werden.
Wie sicher sind die Ergebnisse der Untersuchung?
Durch das Trimesterscreening ist heute eine genaue Risikoabschätzung möglich, ohne dabei das Kind zu gefährden. Unter idealen Untersuchungsbedingungen kann eine Erkennungsrate von nahezu 90 Prozent erreicht werden.
Überschreitet die ermittelte Wahrscheinlichkeit einen bestimmten Grenzwert, so wird Ihnen der behandelnde Arzt in der Regel eine Chorionzottenbiopsie oder eine Amniozentese anbieten. Erst durch diese Untersuchungen können fast 100 Prozent sichere Aussagen getroffen werden.
Wann wird die Untersuchung durchgeführt?
Das Trimesterscreening sollte am Ende des ersten Drittels der Schwangerschaft, also zwischen der 11+1 und 13+6 Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Je später die Untersuchung durchgeführt wird, desto mehr nimmt die Aussagekraft ab.
Wer trägt die Kosten für die Untersuchung?
Das Trimesterscreening ist kein Bestandteil der routinemäßig durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen, so dass die Kosten für diese Untersuchung von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Die Patienten müssen die Kosten selbst tragen.