Um einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen muss der behandelnde Arzt zunächst die Schwangerschaft bestätigen. Die in diesem Zusammenhang durchzuführende gynäkologische Untersuchung richtet sich nach dem Alter der Schwangerschaft und möglichen Fehlbildungen des Embryos. Der Arzt muss die Patientin beraten und sie über die gesetzliche Lage informieren. Auf Wunsch kann die Schwangere eine Schwangerschaftsbescheinigung erhalten, die unter anderem das Alter der Schwangerschaft enthält. Diese Bescheinigung ist jedoch für die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerenkonfliktberatung nicht zwingend erforderlich.
In dieser Pflichtberatung erhalten schwangere Frauen und Mädchen kostenlos ein ausführliches Beratungsgespräch. Zudem besprechen die Berater mit der Betroffenen ihre Situation detailliert und erarbeiten mit ihr zusammen Lösungsvorschläge. Nach diesem Gespräch kann die Schwangere selbst entscheiden, ob Sie die Schwangerschaft fortsetzen möchte. Sie hat in jedem Fall Anspruch auf einen Beratungsschein, der ihren Namen und das Datum des Gesprächs enthält. Der Schein darf aber nichts über den Inhalt und den Verlauf des Gesprächs aussagen. Ohne diesen Beratungsschein ist eine legale Abtreibung nicht möglich. Katholische Einrichtungen beschränken sich seit dem Jahr 2002 auf die Beratung, händigen aber keinen Beratungsschein mehr aus.
Bei der Beratungsstelle oder dem behandelnden Gynäkologen kann sich die Schwangere dann über Fachärzte oder Einrichtungen in informieren, die den Eingriff nach modernem medizinischen Standard vornehmen. Ein Schwangerschaftsabbruch kann im Normalfall in folgenden Einrichtungen erfolgen:
Vor dem Abbruch wird die Patientin in der Regel nochmals über den Eingriff, die notwendige Nachbehandlung und die Risiken aufgeklärt. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche werden mit der so genannten Absaugmethode durchgeführt. Dabei wird der Muttermund unter örtlicher Betäubung oder Vollnarkose vorsichtig gedehnt. Der Arzt schiebt dann ein dünnes Röhrchen in die Gebärmutter, das mit einer Saugpumpe verbunden ist. In vielen Fällen folgt anschließend eine Ausschabung der Gebärmutter (Kürettage), um Gewebereste vollständig zu entfernen. Der Eingriff dauert nur wenige Minuten. Anschließend wird ein Mittel injiziert, das die Gebärmutter wieder zusammenzieht und so die Blutung stillt und Infektionen vorbeugt.
Die meisten Frauen können etwa eine Stunde nach dem Eingriff wieder nach Hause gehen.
Eine weitere Möglichkeit einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen ist die Gabe der so genannten Abtreibungspille Mifegyne, die als Alternative zu den chirurgischen Eingriffen dargestellt wird. Dabei bewirkt der enthaltene Wirkstoff Mifepriston, dass die in der Gebärmutter eingenistete Eizelle abgestoßen wird.
Seit Juli 2008 ist der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch nur noch bis zur neunten Schwangerschaftswoche (63. Tag nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung) erlaubt. Die Pille darf nur unter strenger ärztlicher Kontrolle in dafür zugelassenen Kliniken oder Arztpraxen angewendet werden. Zusätzlich zur Abtreibungspille wird das Hormon Prostaglandin eingesetzt. Dieses muss 36 bis 48 Stunden später unter ärztlicher Aufsicht eingenommen werden. Prostaglandine fördern die Wehen. Sie lösen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Fehlgeburt aus, indem sie die Gebärmutter veranlassen, sich zusammenzuziehen.